danke für Deine Nachricht.
In der Regel benötigen wir einen Befund und es hängt davon ab, ob ein Basaliom oder ein Plattenepithelkarzinom und in welchem Stadium vorgelegen hat. Wenn es ein Basaliom gewesen ist, das komplett entfernt ist und man dem Arzt vor Ort den histologischen Nachweis vorlegt, kann man auch direkt zugelassen werden. Bei einem Plattenepithelkarzinom muss immer vorab die Spendefähigkeit geklärt werden.
Du kannst Dich gerne vorab an der Hotline melden: 0800 11 949 11 (Mo-Fr, kostenfrei aus Mobilfunk- und Festnetz)
Nach Krebserkrankungen gilt normalerweise eine lebenslange Sperre. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. nach einem Carcinoma in situ unter bestimmten Umständen. Bitte ruf die Hotline an und frage nach, ob diese Ausnahmeregelung bei dir greift. Auf jeden Fall solltest du diese Erkrankung korrekt angeben und ggf. auch Befunde und OP-Berichte vorlegen.
Eine auch komplett geheilte Krebserkrankung ist m. E. ein dauerhafter Ausschlussgrund.
Allerdings bin ich nicht "vom Fach" und empfehle daher deine Frage im "Kontakt" zustellen.
Kann gut sein, dass man mit einem Attest vom behandeltem Arzt zur Spende zugelassen wird.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo Uwe,
danke für Deine Nachricht.
In der Regel benötigen wir einen Befund und es hängt davon ab, ob ein Basaliom oder ein Plattenepithelkarzinom und in welchem Stadium vorgelegen hat. Wenn es ein Basaliom gewesen ist, das komplett entfernt ist und man dem Arzt vor Ort den histologischen Nachweis vorlegt, kann man auch direkt zugelassen werden. Bei einem Plattenepithelkarzinom muss immer vorab die Spendefähigkeit geklärt werden.
Du kannst Dich gerne vorab an der Hotline melden: 0800 11 949 11 (Mo-Fr, kostenfrei aus Mobilfunk- und Festnetz)
Viele Grüße
Michaela vom BSD
Bayern –
Nach Krebserkrankungen gilt normalerweise eine lebenslange Sperre. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. nach einem Carcinoma in situ unter bestimmten Umständen. Bitte ruf die Hotline an und frage nach, ob diese Ausnahmeregelung bei dir greift. Auf jeden Fall solltest du diese Erkrankung korrekt angeben und ggf. auch Befunde und OP-Berichte vorlegen.
Baden-Württemberg –
Eine auch komplett geheilte Krebserkrankung ist m. E. ein dauerhafter Ausschlussgrund.
Allerdings bin ich nicht "vom Fach" und empfehle daher deine Frage im "Kontakt" zustellen.
Kann gut sein, dass man mit einem Attest vom behandeltem Arzt zur Spende zugelassen wird.