Hallo Franz,
vielen Dank für Dein Engagement für die Blutspende.
Aktuell gilt die Regelung, die Arne bereits erwähnt und verlinkt hat.
Allerdings entfällt mit neuen gesetzlichen Änderungen die Altersobergrenze für Erst- und Mehrfachspendende. Die Eignung erfolgt nach individueller Risikoeinschätzung durch den Arzt. Außerdem muss die Eignung bei über 60-Jährigen mindestens im Abstand von fünf Jahren überprüft werden.
Wir werden diese neuen Regelungen schnellstmöglich, mit der gebotenen Sorgfalt umsetzen.
Dies benötigt jedoch etwas Vorlaufzeit bis Mitte Oktober, da Fragebögen neu angelegt, sowie EDV-Systeme entsprechend der neuen, uns in konkreter Ausführung erst jetzt bekannten, Änderungen umgestellt und validiert werden müssen.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Moin Franz, ja, du hast Recht, die BSDs sind da bislang unterschiedlich verfahren.
Mal schauen was die Zukunft mit sich bringt mit der Überarbeitung der Richtlinien.
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Bei Mehrfachspendern über 68 Jahren erfolgt die Zulassung jedoch nach individueller ärztlicher Beurteilung.
Blutspendedienst des BRK –
Hallo Franz,
vielen Dank für Dein Engagement für die Blutspende.
Aktuell gilt die Regelung, die Arne bereits erwähnt und verlinkt hat.
Allerdings entfällt mit neuen gesetzlichen Änderungen die Altersobergrenze für Erst- und Mehrfachspendende. Die Eignung erfolgt nach individueller Risikoeinschätzung durch den Arzt. Außerdem muss die Eignung bei über 60-Jährigen mindestens im Abstand von fünf Jahren überprüft werden.
Wir werden diese neuen Regelungen schnellstmöglich, mit der gebotenen Sorgfalt umsetzen.
Dies benötigt jedoch etwas Vorlaufzeit bis Mitte Oktober, da Fragebögen neu angelegt, sowie EDV-Systeme entsprechend der neuen, uns in konkreter Ausführung erst jetzt bekannten, Änderungen umgestellt und validiert werden müssen.
Viele Grüße
Charlotte vom BSD
Baden-Württemberg –
https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/BJNR175200998.html
$12a
Niedersachsen –
Moin Franz, ja, du hast Recht, die BSDs sind da bislang unterschiedlich verfahren.
Mal schauen was die Zukunft mit sich bringt mit der Überarbeitung der Richtlinien.
Niedersachsen –
Blut spenden kann jeder gesunde Mensch ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 73. Geburtstag. Bei Mehrfachspendern über 68 Jahren erfolgt die Zulassung jedoch nach individueller ärztlicher Beurteilung.
Quelle: https://www.blutspendedienst.com/blutspende/spendeinfos/fragen-antworten