mit der Begründung, dass die hygienischen Randbedingungen nicht einschätzbar sind und evtl. auch schlecht sind.
nun: das kann bei Selbsttätowierung oder in kritischem Umfeld so sein, aber offizielle Stellen haben durchaus gute Bedingungen.
da besteht ggü. Verletzungen etwa im Haushalt oder Gartenarbeit kein Unterschied - ist nicht einschätzbar. Und da gibt es keine Sperrzeit.
Und Entzündunen werden gewöhnlich weil an der Oberfläche ja schnell bemerkt.
sollte in der Tat mal überdacht werden
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Susanne,
alle Antworten rundum das Thema Tattoo und Blutspende findest du auch in unserem Magazin: https://www.blutspende.de/magazin/von-a-bis-0/mit-meiner-taetowierung-zur-blutspende
Liebe Grüße
Sachsen –
4 Monate warten.
Baden-Württemberg –
4 Monate korrekt:
mit der Begründung, dass die hygienischen Randbedingungen nicht einschätzbar sind und evtl. auch schlecht sind.
nun: das kann bei Selbsttätowierung oder in kritischem Umfeld so sein, aber offizielle Stellen haben durchaus gute Bedingungen.
da besteht ggü. Verletzungen etwa im Haushalt oder Gartenarbeit kein Unterschied - ist nicht einschätzbar. Und da gibt es keine Sperrzeit.
Und Entzündunen werden gewöhnlich weil an der Oberfläche ja schnell bemerkt.
sollte in der Tat mal überdacht werden
Bayern –
Nach allen Körpermodifikationen wie Tätowierung, Piercing, Microblading, Permanent-Makeup etc. ist eine Wartezeit von vier Monaten einzuhalten.