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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Hallo. Ich habe mein Portemonnaie verloren mit Führerschein und Ausweis. Würde auch die Krankenkassenkarte reichen um mich auszuweisen? Sonst kann ich in den nächsten Wochen nicht spenden.
Sachsen –
Vorgeschriebenen ist ein "amtlicher Lichtbildausweis", das kann man nachlesen auf der Website vom DRK.
Als amtlicher Lichtbildausweis gilt in Deutschland (um dieses Land geht es wohl vermutlich) der Personalausweis oder der Reisepass, so jedenfalls kann man das auf der Website des Bundesministerium für Inneres und Heimat nachlesen.
Baden-Württemberg –
Team West:
das ist falsch.
das Ersatzdokument oder die Verlustmeldung oder die Bestätigung dass neuer Ausweis beantragt wurde IST ein amtliches Dokument als Ersatz für personalausweis.
das gilt sogar im Flugverkehr und aus praktischer Erfahrung gilt dies auch bei Blutspende.
DRK-Blutspendedienst –
Hallo Christoph,
weder die Krankenkassen Karte noch Ersatzdokument oder amtliche Bescheinigungen sind hier ausreichend um an der Blutspende teilzunehmen.
Ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis in Form von Personalausweis, Führerschein oder Reisepass sind für die Blutspende erforderlich.
Liebe Grüße vom BSD West
Bayern –
Nein. Es ist ein amtlicher Lichtbildausweis nötig - die Krankenkassenkarte ist kein solches Dokument.
Du hast sicherlich bereits bei der Gemeinde den Verlust dieser Ausweise angezeigt - da bekommst du dann Ersatzdokumente, welche du vorlegen kannst. Spenderausweis ist nicht notwendig, man findet dich auch so im System.
Bayern –
Hast du deinen Blutspendeausweis nicht digital im Handy?
Baden-Württemberg –
Leider nicht. Ohne Blutspendeausweis kein Thema aber Perso oder Ersatzdokument von der Gemeinde muss sein. So will es das Gesetz und die sind beim DRK seit Jahrzehnten pingelig...
Sachsen –
Wenn Du ein Ersatzdokument bzw. einen "vorläufigen" Ausweis hast, dann geht es.
Wenn Du nichts hast, auch keinen Reisepass, dann geht es nicht.
Also rasch zur Meldestelle, oder wie diese Behörde heißt.
Baden-Württemberg –
aus praktischer Erfahrung:
es reicht das Ersatzdokument von Gemeinde
ziemlich sicher reicht auch die vorläufige Bestätigung dass neuer Ausweis beantragt wurde.