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Johannes S Baden-Württemberg

8Vollblut
BISHER GESPENDET
12.01.2021, 21:56 Uhr

Hallo, ich hätte mal da so eine Frage. Ich hatte jetzt vor 16 Jahren einen schweren Verkehrsunfall, dadurch habe ich meine Sehkraft fast ganz verloren. Also sprich, mit Schreiben und Lesen ist bei mir nicht mehr viel drin, sprich bei der Blutspende muss man da ja so einen Wisch ausfüllen. Aber mein Blut ist gut. Meine Frage wäre jetzt darf ich jetzt Blutspenden oder nicht? Ich war an solchen kleinen Standorten so mobile Blutspende… Oder wie das auch immer heißt da durfte ich zweimal spenden, da durfte auch meine Begleitperson mit rein die mir beim Ausfüllen geholfen hat. Dann war ich mal mit einer Begleitpersonen in einer Uniklinik wollte auch spenden. Die haben mir gesagt wenn ich es nicht alleine ausfüllen kann, darf ich nicht spenden. Da habe ich es auch irgendwie nicht verstanden. Auf eine Seite wird Blut benötigt. Auf der anderen Seite wird man weggeschickt nur weil man den Wisch nicht alleine ausfüllen kann. Also wie jetzt? Dann möchte man mal helfen aber???

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13.01.2021, 15:51 Uhr

Lieber Johannes,
vielen Dank für deine Nachricht und die Bereitschaft, Blut zu spenden.
Tatsächlich ist es nicht möglich, dass eine Dritte Person beim Ausfüllen des Fragebogens hilft. Grund hierfür ist die Sensibilität der abgefragten Daten, es geht dabei also um Vertraulichkeit.
Es sollte aber bei allen Terminen möglich sein, dass der Fragebogen direkt mit dem Arzt besprochen wird.
Da die ärztliche Schweigepflicht gilt, kann unser Arzt oder von ihm beauftragtes medizinisches Fachpersonal Fragebogen und Selbstausschluss vorlesen und die Dokumente nach den Angaben der blinden Person ausfüllen. Das gilt übrigens auch für Analphabeten.
Es tut uns leid, dass diese Option nicht angeboten wurde. Wir möchten die Freude am Blutspenden natürlich nicht durch bürokratische Hürden mindern.

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Andrea-Esther C
Bayern
13.01.2021, 11:42 Uhr

Dietmar, das sind zwei Paar Stiefel ... beim Impfen reicht es, wenn die unter Betreuung stehende Person die Einverständniserklärung des Betreuers hat, sie kann sich ja noch allein fortbewegen und einfachen Anweisungen folgen, ist aber geistig eingeschränkt. Johannes dagegen ist im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, er kann sich äußern, aber ihm wird da quasi ein Grundrecht verwehrt.
Meine Beobachtung ist überhaupt, dass nicht die "Behinderten" "behindert" sind - sie werden behindert darin, sich frei zu bewegen. Zu hohe Bordsteinkanten, im übertragenen Sinn. Warum zum Beispiel darf ein Sehbehinderter (m/w/d) sich allein mit Begleithund überall bewegen, sogar in Lebensmittelgeschäften wird das geduldet, warum darf sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson gratis mitfahren, wenn eine Begleitperson notwendig ist und dies auch im Schwerbehindertenpass vermerkt ist, aber Blut spenden geht nicht weil er nicht sehen kann? Das möge man mir bitte mal erklären. Das (mangelnde) Sehvermögen hat doch gar keine Auswirkung auf die Qualität des Blutes. Und ein Sehbehinderter kann lediglich nicht sehen - geradeaus denken dagegen kann er durchaus, und wenn so ein Mitbürger frei und ohne Zwang sagt "ich möchte gerne Blut spenden", sollte man ihn nicht behindern. Das ist diskriminierend.

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Dietmar S
Berlin
13.01.2021, 06:23 Uhr

Hallo Johannes,
so sehr die These von Esther stimmt, glaube ich, dass wird nicht gehen.
Gerade gestern hatte ich ein Telefonat. Ein Betreuer erzählte mir, dass er eine an Demenz erkrankte ältere Dame betreut, die wegen ihres Alters in die erste Priotität zu impfernder Personen bei CoVid 19 fällt.
Die darf zwar von einer Begleitperson zum Impfzentrum gebracht werden, die Begleitperson, darf aber auf keinen Fall in das Gebäude mit hinein.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass dir vor Ort, also im Blutdpendeort geholfen wird. Ich denke da an den Arzt/ die Ärztin, die sowieso den Fragebogen auswerten wird. Das würde ich über die Hotline thematisieren.
Grüße aus dem Havelland

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Johannes S
Baden-Württemberg
12.01.2021, 23:19 Uhr

Andrea-Esther an diesem Tag habe ich das auch überlegt. Aber ich war sowas von fertig, ich hatte keinen Nerv dazu gehabt. Nächstes Mal werde ich oder würde ich von denen einen vernünftigen Grund dazu wissen wollen. Das ich blind oder hochgradig sehbehindert bin ist für mich kein Grund den ich einfach so akzeptieren kann

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Andrea-Esther C
Bayern
12.01.2021, 22:43 Uhr

Johannes, ich würde in dem Fall mal bei der kostenlosen Spenderhotline anrufen. Blinde (oder fast Blinde) dürfen wegen ihres Handicaps nicht benachteiligt werden. Sie dürfen sogar ihren Begleithund mit in den Supermarkt nehmen, mit einer Begleitperson bei der Wahl in die Kabine gehen, ... es besteht kein Grund, ihnen nur wegen dieses Handicaps das Spenden zu verwehren.

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Johannes S
Baden-Württemberg
12.01.2021, 22:29 Uhr

Dankeschön, so sehe ich das auch

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Christiane W
Sachsen
12.01.2021, 22:13 Uhr

Im Zweifelsfall muss der Arzt vor Ort mit dir den Fragebogen ausfüllen, spenden sollte möglich sein, alles Andere würde unter Diskriminierung fallen, nur weil man eine körperliche Behinderung hat und ansonsten gesund ist,sollte man spenden dürfen.

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