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Thema:
Gesundheit & Spendefähigkeit
Darf laut App erst ab 24.06. spenden, die nächste Möglichkeit bei uns zu spenden ist aber am 22.06. also nach 54 Tagen.
Darf hier eine Ausnahme gemacht werden, oder müssen die 56 Tage unbedingt eingehalten werden?
Baden-Württemberg –
Gesundheitlich wäre selbstverständlich ein Tag zu früh zu spenden vollkommen irrelevant. Aber um hier nicht in Diskussionen einzutreten mit den Spendern und natürlich auch um dem Gesetz genüge zu tun, werden die 56 Tage streng eingehalten.
Niedersachsen –
Keine Ausnahme, die vorherigen Spendedaten und Abstände werden elektronisch erfasst.
Baden-Württemberg –
@ Karlheinz 8 h hatte ich noch nie aber schonmal 1 Tag zu früh, weil ich das vorhergehende Schaltjahr übersah. Auch da eindeutig nur ein kurzer Spruch auf dem Aufkleber der eigentlich auf die Konserve soll.
Nordrhein-Westfalen –
Ja, keine Ausnahme
Baden-Württemberg –
Mit dem Abstand kannst Du noch nichtmal einen Termin reservieren. Wenn Du so hingehst, kommst du auch genauso wieder raus. Da reicht bereits 1 Tag...
Niedersachsen –
Der gemäß Richtlinie aus dem Transfusionsgesetz vorgeschriebene Mindestabstand von 56 Tagen zwischen zwei Blutspenden sowie die maximale Anzahl von vier (bzw. sechs) Spenden innerhalb von 12 Monaten dienen dem Schutz des Spenders vor Eisenmangel.
Selbst, wenn nur einer oder wenige Tage zum vorgeschriebenen Mindestabstand fehlen, darf man nicht zur Blutspende zugelassen werden.
Bayern –
Nein, es darf keine Ausnahme gemacht werden, die 8 Wochen Pause sind zwingend einzuhalten, da geht es um Spenderschutz.