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Reiner S Sachsen

160Vollblut
BISHER GESPENDET
14.08.2023, 16:16 Uhr

Bis letzte Woche Donnerstag hatte ich 155 abgeleistete Blutspenden hier stehen.

Nun habe ich mit meinem Bundeseinheitlichen Ausweis mal wieder in Ba-Wü gespendet.

Wie schon mehrfach geübt habe ich Bach der Spende dies über das Kontaktformular gemeldet, damit diese Spende nachgetragen wird.

Nun was ist passiert:
1. Bekam ich eine E-Mail vom BSD Nord-Ost worin mir bestätigt wurde das man sich um die Korrektur kümmern würde.

2. Sank meine angezeigte Anzahl an Spenden von 155 auf 152.

3. Steht jetzt in der App - letzte Spende an 13.06.2023 - ich darf wieder Blut spenden.

Ja 1plus 1 ist nicht immer zwei, insbesondere beim DRK unter Datenschutzaspekten und ich hätte nie gedacht das 8 Woche Pause zwischen zwei Spenden bereits nach 48 Stundem um sein können.

Glückwunsch an das DRK seine einzelnen Blutspendedienste und an alle Datenschutzbeauftragten!

Es kann durchaus besser laufen.

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Reiner S
Sachsen
16.08.2023, 10:42 Uhr

Jetzt, über Nacht, ist alles wieder in Ordnung.

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Reiner S
Sachsen
15.08.2023, 14:41 Uhr

Mittlerweile wurde das geschilderte Problem erkannt und behoben.
Während der Bearbeitung gab bes wohl einen "Systemansturz" (kommt vor). Mittlerweile ist alles behoben und nach dem üblichen "Nachtlauf" der EDV erscheint dann morgen die richtige Anzeige.

Eigentlich hatte ich bisher nie ein Problem damit, eine "Fremdspende" via Konktakt zu melden. In der Regel war das System nach zwei Tagen aktualisiert.
Also prinzipiell kein Grund bei einem anderenn BSD zu spenden.
Wenn die nächste Spende möglich ist (56 Tage Frist und 6 Spenden binnen der letzten 365 Tage) dann wird gespendet, egal in welchem Hoheitsgebiet welches Blutspendedienstes ich gerade bin!

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Birgit J
Mecklenburg-Vorpommern
15.08.2023, 14:00 Uhr

Das sollte das DRK wirklich mal auf die Reihe bekommen: EIN einheitlicher Blutspendeausweis. Ich nehme Termine in Schleswig-Holstein nicht mehr wahr, gehe nur noch in Mecklenburger-Vorpommern spenden, weil es echt nervt.

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Reiner S
Sachsen
14.08.2023, 21:47 Uhr

Wenn eine Aussage auf einer Website absolut falsch ist, dann darfst das doch als eine wissentliche Falschbehauptung, also eine Lüge bezeichnen, oder?

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Reiner S
Sachsen
14.08.2023, 21:45 Uhr

Den Kontakt habe ich selbstverständlich kontaktiert, allerdings bis jetzt ohne Ergebnis.
Auch eine E-Mail an die zuständige Truppe von der Öffentlichkeitsarbeit ist noch nicht beantwortet.

Weder ist die am vergangen Donnerstag abgeleistete Spende und auch am Donnerstag gemeldete Spende eingetragen noch gibt es eine Reaktion warum 155 plus 1 jetzt 152 ist.

Vermutlich läst der Datenschutz nicht zu, das der Rechenweg offen gelegt wird.

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Karlheinz G
Baden-Württemberg
14.08.2023, 20:21 Uhr

Auch dies ist mal wieder einmal eine Frage für den Kontakt, denn dort "erwischt" man Personen, die sich damit auskennen.
Dann kommt von dort auch eine für dich passende Antwort.

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