Das ist aus Versicherungsgründen nicht erlaubt. WIrd zwar nicht überprüft, ob du einen "gelben Zettel" hast, aber was, wenn was passiert, z. B. auf dem Weg? Außerdem darfst du während einer Arbeitsunfähigkeit nichts tun, was der Genesung entgegensteht, und das wäre wohl langes Stehen bei Rückenschmerzen.
Bayern –
Das ist aus Versicherungsgründen nicht erlaubt. WIrd zwar nicht überprüft, ob du einen "gelben Zettel" hast, aber was, wenn was passiert, z. B. auf dem Weg? Außerdem darfst du während einer Arbeitsunfähigkeit nichts tun, was der Genesung entgegensteht, und das wäre wohl langes Stehen bei Rückenschmerzen.